Bezahlt die Versicherung Ihnen eine Entschädigung aus, ist diese nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Buchung erfolgt mit dem Steuercode .
Übernimmt die Versicherung einen Schadenfall, bezahlt diese meistens nur den Schaden. Die MWST müssen Sie selber begleichen. In diesem Fall ist eine spezielle Verbuchung notwendig, da der Betrag
vollständig als Vorsteuer zurückverlangt werden kann.
Beispiel:
Arbeit | Fr. 100.00 |
MWST | Fr. 8.00 |
Total | Fr. 108.00 |
Sie leiten die Rechnung an die Versicherung weiter. Die Versicherung zahlt den Handwerker aus. Gleichzeitig fordert die Versicherung Sie auf, die Fr. 8.00 MWST selber zu bezahlen. Die Fr. 8.00
werden auf das Konto 1062 (Vorsteuer auf Betriebsaufwand) mit dem Steuercode gebucht.